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- Spiegel online von gestern verweist auf einen Justizskandal in Frankfurt. Dort beruft sich eine Richterin auf den Koran und das Züchtigungsrecht des Mannes.
Begründung: Beide stammen aus diesem Kulturkreis.
Und das Grundgesetz?
Ist dem Koran unterzuordnen?
Und das Strafgesetzbuch?
Alles nur für Deutsche gültig?
Oder gilt, nach Auffassung der Richterin auch für deutsche Frauen eher das alte Testament?
Die Frau sei dem Manne untertan!
Ich kann es einfach nicht glauben, dass in Deutschland immer noch eher Täter- als Opferschutz gilt.
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