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21 Dezember 2006

Weihnachtliche Gedanken

  • Ein Kind wird in Deutschland geboren. Ohne Papiere, auf eigene Kosten. 2800€, weil die bulgarische Mutter eine Nacht in der Klinik bleiben musste. Finanziert wird die Geburt von einem Verein, der Flüchtlinge unterstützt.

    Das Kind ist staatenlos.

    Ein tunesischer Flüchtling kann bleiben- vorerst auf vier Wochen. Und dann. Seine Zahnbehandlung zahlen die Zahnärzte- weil er sich nicht versichern kann.

    Damals war Volkszählung. So steht es in der Bibel. Danach wollten die Römer wissen, wer wo war.
    Planungsgrundlage.

    Was machen wir? Mitmenschen - Ärzte, Rechtsanwälte, Hausfrauen, und andere setzen sich für die Flüchtlinge ein. Freiwillig, unentgeltlich, haarscharf am Gesetz vorbei.

    Die Flüchtlinge verharren in der Grauzone. Wollen nicht aufgegriffen werden. Sie wollen bleiben, da auch die Existenz in der deutschen Grauzone immer noch besser ist, als das, was sie in der Heimat erwartet.

    Die Politiker schauen weg. Geben sich in Sonntagsreden leutselig. Loben das Engagement der Wenigen, dass sie zu behindern versuchen, wo es nur geht, über den grünen Klee. Worte können sich nicht wehren!

    Wir haben ein Grundgesetz.

    Darin steht:
    Artikel 1.1
    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.



    Es steht darin nicht:

    Die Würde des deutschen Menschen ist unantastbar.
    Die Würde des zahlenden Menschen ist unantastbar.
    Die Würde des aufgenommenen Menschen ist unantastbar.
    Die Würde des gesunden Menschen ist unantastbar.

    Politiker lassen nicht zu, dass der Staat seiner Aufgabe nachkommt. Flüchtlinge klagen nicht, helfende Mitmenschen haben keine Energie und Mittel frei, dies zu tun. Ein Staatsanwalt, der dies tut, lässt sich nicht finden.
    So bleiben die Gerichte stumm und die Untätigkeit der Politik wird nicht in die Schranken gewiesen.
    Wir sollten stolz sein, das trotzdem die Bürgergesellschaft funktioniert.
    Aber: im Grundgesetz ist der Auftrag eindeutig anders verankert.

    Artikel 1.1
    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.




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